Einzelmaßnahmen – Bafa

Im Gegensatz zur Gesamtsanierung ist es auch möglich einzelne Maßnahmen durchzuführen. Diese können die Außenhülle betreffen oder die Heiztechnik.

Die Außenhülle bedeutet Fenster & Außentüren, Dach und Gauben, Außenwände und Boden zum Keller oder Erdreich. Für die Außenhülle wird derzeit durch die Bafa ab einer Investitionssumme von 2.000 € mit 15% gefördert. Durch die vorhergehende Erstellung eines Sanierungsfahrplan erhalten sie einen zusätzlichen Bonus von 5% auf Maßnahmen die im iSFP benannt sind.

Für die Sanierung der Heiztechnik wird durch die Bafa nur gefördert, wenn der regenerative Anteil deutlich erhöht wird. So wird z.B. der Austausch von einer Ölheizung zu einer reinen Gasheizung nicht gefördert. Erst wenn hierzu z.B. eine Solarthermieanlage hinzukombiniert wird. Die Förderung beginnt hier bei 30% und geht bis zu 45%, je nach gewählter neuer Heizung und dem regenerativen Anteil. Durch die vorhergehende Erstellung eines Sanierungsfahrplan erhalten sie einen zusätzlichen Bonus von 5% auf Maßnahmen die im iSFP benannt sind.

Investitionsvolumen Und höhe Der Förderung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Wer Darf Einen Antrag Stellen?

Antragsberechtigt sind:

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE). Einen EEE in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite der dena unter »Informationen zum Thema«.

Fördergegenstand Heizung

Gefördert wird:

Energieberater Thomas Brauer

Ich bin über die angezeigten Kontaktdaten erreichbar. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Anfrage per E-Mail.