Luftdichtheitsmessung
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Gesetz Zur Einsparung Von Energie Und Zur Nutzung Erneuerbarer Energien Zur Wärme-Und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz – Geg)
Ein Gebäude ist so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Öffentlich-rechtliche Vorschriften über den zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel bleiben unberührt.
Für die Erstellung einer luftdichten Gebäudehülle gibt es mehrere Gründe:
- Verringerung der Lüftungswärmeverluste
- Größere Gehaglichkeit
- Vermeiden von Bauschäden durch feuchte Luft im Bauteil
- Geplante Zuluftverteilung bei Abluftanlagen
- Reduzierung der Luftschallübertragung
- Aussperren von Schadstoffen
- Verhindern von Rauchausbreitung
- gesetzliche Anforderungen
Mit einer Luftdichtheitsmessung können zum Leckagen geortet werden und zudem die luftdichte Bauweise geprüft und gemessen werden.
Energieberater Thomas Brauer
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