Luftdichtheitsmessung

Gesetz Zur Einsparung Von Energie Und Zur Nutzung Erneuerbarer Energien Zur Wärme-Und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz – Geg)

Ein Gebäude ist so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Öffentlich-rechtliche Vorschriften über den zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel bleiben unberührt.

Für die Erstellung einer luftdichten Gebäudehülle gibt es mehrere Gründe:

Mit einer Luftdichtheitsmessung können zum Leckagen geortet werden und zudem die luftdichte Bauweise geprüft und gemessen werden.

 

Energieberater Thomas Brauer

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